Die vorliegende Übersicht soll Ihnen dabei helfen, die für Ihre Fahrschule geeigneten Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen und lokale Ansprechpartner zu finden. Da Beschlüsse zu Soforthilfen stetig angepasst werden, können einige Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits abgeändert worden Sein. MOVING übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der abgebildeten Informationen.
Sollten Sie Ihre Wissen zu möglichen Ergänzungen oder Korrekturen mit uns teilen wollen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: info@moving-roadsafety.com . Vielen Dank!
Hier finden Sie die Zusammenfassung der Hilfsmaßnahmen als PDF-Datei.
Hilfen des Bundes | Kurzarbeitergeld | KfW Sonderprogramm 2020 (Hilfskredit) | Steuern des Bundes die von den Landesbehörden verwaltet werden |
Wer bekommt Hilfe? | Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Mitarbeiter dürfen nicht gekündigt werden/worden sein. Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich. |
Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die vor dem 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten | Unternehmen und Selbstständige |
Wo bekommt man Hilfe? | Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit am Betriebssitz. Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in schriftlicher Form in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Eine Begründung des erheblichen Arbeitsausfalls ist erforderlich.
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Die Kreditvergabe läuft über lokale Finanzierungspartner (Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken oder Sparkassen) |
zuständige Landes-Steuerbehörden |
Was wird gefördert? | Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. | Die Hilfsleistung gilt für Investitionen und Betriebsmittel (laufende Kosten wie Personalkosten, Miete etc.) | Bei Anträgen auf Stundung und Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen wird von strengen Anforderungen und Stundungszinsen abgesehen. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen. |
Sonstiges | · Die gesetzliche Grundlage bildet der § 95 SGB III.
· Das KUG muss alle 3 Monate neu beantragt werden. |
Unterprogramme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) | Stichtag für die Maßnahmen ist der 31.12.2020 |
Weiterführende Links |
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Landesspezifische Hilfsmaßnahmen | |
Schleswig-Holstein (SH) | Hilfsprogramm des Landes SH |
Wer/Was | In Anlehnung an die Bundeshilfen:
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Wo | Wird noch mit Investitionsbanken abgestimmt |
Sonstiges | |
Weiterführende Links |
Niedersachsen (NI) | Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen |
Wer | gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten |
Was/Wie |
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Wo | Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden:
oder an unsere Hotline: 0511 120 5757 (8 – 20 Uhr) |
Sonstiges | Express-Bürgschaften:
Die NBB (www.nbb-hannover.de) verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner. |
Weiterführende Links |
Hamburg (HH) | Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) |
Wer | Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. |
Was/Wie |
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Sonstiges | HamburgerKredit-Liquidität (HKL):
zielgerichtet an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro. Für Zins- und Tilgungsbedingungen soll der europarechtliche Rahmen maximal im Sinne der Kreditnehmer ausgeschöpft werden. |
Weiterführende Links |
Bremen (HB) | Förderprogramm der Freien Stadt Bremen |
Wer | Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, freiberuflich Tätige, Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen |
Was/Wie | Ausgaben für laufende Belastungen, wie z.B. Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.
In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen. |
Wo | Task-Force bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven – eine zentrale Anlaufstelle für alle (Kleinst-) Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige
telefonischen Hotline über die 9600-333 |
Weiterführende Links |
Mecklenburg-Vorpommern (MV) | MV-Schutzfonds |
Wer/Was | Unternehmen die durch die Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Ergänzung der Bundesmittel für Unternehmen bis 49 Beschäftigte:
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Wo | Landes-Förder-Institut Mecklenburg-Vorpommern |
Sonstiges |
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Weiterführende Links |
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Brandenburg (BRB) | Corona Soforthilfe Brandenburg |
Wer | Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. |
Was/Wie | Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt.
Konditionen: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:
in Abhängigkeit des erklärten Schadens. Die Schadenshöhe für den Zeitraum von drei Monaten geben Sie einfach im dafür vorgesehen Feld des Antragsformulares an.
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Wo |
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Sonstiges | Bürgschaften: Bürgschaft bis zu 80% für Banken zur Liquiditätssicherung für Betriebsmitteldarlehen (5 Jahre) bis 2,5 Mio. Euro für kleine und mittelständische Unternehmen |
Weiterführende Links |
Berlin (BE) | Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I+II (II ab 27.03.2020) |
Wer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist. |
Was/Wie |
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Sonstiges |
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Wo | Investitionsbank Berlin |
Weiterführende Links |
Sachsen-Anhalt (ST) | Siehe Bundesmittel |
Sonstiges | |
Weiterführende Links |
Thüringen (TH) | Thüringer Soforthilfeprogramm (ab 30.03.2020) |
Wer | Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). > Fahrschulen sind WZ 85.53 |
Was | Zuschüsse für Unternehmen gestaffelt nach Anzahl der Vollzeitbeschäftigten:
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Wo | Thüringer Aufbaubank
Tel.: 0361 / 7447 – 0 (Zentrale) |
Weiterführende Links |
Sachsen (SN) | „Sachsen hilft sofort“ |
Wer | Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. |
Was/Wie | Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht. Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt. Es ist ein sogenanntes Staatsdarlehen, dessen Vorteil darin besteht, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann. |
Wo | Die Beantragung und Ausreichung erfolgt über die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden als auch über die zuständigen Bewilligungsstellen.
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Sonstiges | |
Weiterführende Links |
Nordrhein-Westfalen (NRW) | NRW-Soforthilfe 2020 |
Wer | Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb
wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. |
Was/Wie | Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
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Wo | Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag bei den Webseiten der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch oder per Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen. |
Sonstiges |
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Weiterführende Links |
Rheinland-Pfalz (RP) | Ergänzung des Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz |
Wer | Unternehmen in Hessen, Solo-Selbstständige und Freiberufler |
Was/Wie | Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei. |
Wo | Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de oder unter der zentralen Telefonnummer: 06131/16-5110.
Anträge für den Bundes-Zuschuss können von kommender Woche an bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden. |
Sonstiges |
Das Land unterstützt Unternehmen mit Bürgschaften mit 80-prozentigen Bürgschaften. Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden. |
Weiterführende Links |
Hessen (HE) | Soforthilfeprogramm des Landes Hessen |
Wer | Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH |
Was/Wie | Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. |
Wo | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen |
Sonstiges |
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Weiterführende Links |
Saarland (SL) | Kleinunternehmer-Soforthilfe |
Wer | Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die im Jahresdurchschnitt bis zu max. 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Wer mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr erwirtschaftet, kann mit einem Zuschuss rechnen |
Was/Wie |
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Wo | Antrag per Mail an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de |
Sonstiges | Bürgschaften:
Für Ausfallbürgschaften, insbesondere aus dem Programm „Bürgschaft direkt“ bis 100.000 Euro, gibt es ein Schnellverfahren. Ansprechpartner im Saarland ist die bei der SIKB angesiedelte Bürgschaftsbank Saarland GmbH. Telefon: 0681 / 30 33-0, E-Mail: info@bbs-saar.de.
„Sofort-Kredit Saarland“ – Kreditprogramm der Saarländischen Investitionskreditbank Aktiengesellschaft: Bis zu 500.000 € für Betriebsmittel über max. 5 Jahre |
Weiterführende Links |
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Baden-Württemberg (BW) | Soforthilfe Corona |
Wer | Gewerbliche und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. |
Was/Wie | Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. |
Wo | über das Online-Portal der jeweilig zuständigen Kammer: Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer |
Sonstiges | |
Weiterführende Links |
Bayern (BY) | Soforthilfe Corona |
Wer | Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. |
Was/Wie | Die rückzahlungsfreie Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
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Wo | Bei den örtlich zuständigen Bewilligungs- und Vollzugsbehörden. |
Sonstiges | |
Weiterführende Links |
Außerdem:
- Eckpunkte Papier des BMWI zu den Soforthilfen
- Informationsportal der DIHK
- Haufe – Informationen zur Kurzarbeiterregelung und Zuverdienst (Minijobs) für Arbeitnehmer
- Haufe – Für Arbeitnehmer: Stundung der Steuer gilt nicht für Lohnsteuer
- Haufe – Interessant für Arbeitgeber: Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen
- NWB – Für Arbeitgeber: Einige Landesfinanzbehörden sehen nun auch Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer
- Antragsformulare für die Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus. Hier finden Sie eine Sammlung der bisher veröffentlichten Formulare
- Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG)
- Hilfspaket der Fahrlehrerversicherung
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