Archiv

Willkommen im MOVING-Archiv,

hier finden Sie ältere Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Fahrerlaubnisklassen
    • Tabelle zu Fahrerlaubnisklassen

 

  •  Fahrausbildung
    • ausführliche Darstellung der Fahrausbildunf (PDF von 2013)

 

  • Einsatz von Fahrsimulatoren
    • Simulatorstudie von 2016 (Neue Studie in Arbeit)

 

  • Die Fahrlehrer_innen-Ausbildung
    • Voraussetzungen, Ausbildungsinhalte und Liste der Fahrlehrerausbildungstätten

 

  • Übersicht zu Corona-Hilfen
    • Ansammlung diverser Links zu Infoseiten und Beantragung von Corona Hilfsgeldern (Stand 03/2020)

 

  • Rechtlichen Bestimmungen
    • diverse rechtliche Rahmenbedingungen zur Fahrausbildung, Führerschein, BKF

 

Daten  im Archiv werden nicht regelmäßig auf Aktualität geprüft und überarbeitet.

 


 

Fahrerlaubnis-Klassen:

 

Klasse Fahrzeugart
AM Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm (oder Elektromotor) und bis 45 km/h (Mokick, Moped/Roller) sowie dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
A1 Krafträder bis 125 ccm und bis 11 kW Nennleistung (Leichtkrafträder)
A2 Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
A Krafträder über 50 ccm oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen
B Kraftwagen bis 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer Führersitz), auch mit Anhängern mit einem zGM von entweder bis zu 750 kg oder bis zur Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeuges, wobei dann das zGM der Kombination (z.B. Pkw mit Wohnwagen) 3,5 t nicht überschreiten darf
C Kraftwagen (Lkw) über 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (inkl. Führersitz), auch mit Anhängern bis 750kg zGM
C1 Kraftwagen (Lkw) über 3,5 t bis max. 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (inkl. Führersitz), auch mit Anhängern bis 750kg zGM
D alle Busse, auch mit mehr als 16 Sitzplätzen (inkl. Führersitz) und Anhängern bis 750 kg zGM
D1 Busse bis max. 16 Sitzplätze (inkl. Führersitz) und Anhänger bis 750 kg zGM
BE, CE, C1E, DE und D1E Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhänger über 750 kg zGM
L Zugmaschinen bis max. 32 km/h (mit Anhänger 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
T Zugmaschinen auch über 32 km/h, aber nicht mehr als 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen für lof-Zwecke bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern

 


 

Die Fahrerlaubnis-Ausbildung:

 

Seit über 100 Jahren werden in Deutschland Fahrerlaubnisse und Führerscheine ausgegeben. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, dann klicken Sie bitte hier:

Fahrerlaubnisausbildung und Fahrerlaubniserwerb in Deutschland

 


 

Einsatz von Fahrsimulatoren:

 

FahrsimulatorEine von MOVING in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Automobilwirtschaft (IFA) zum Einsatz von Fahrsimulatoren in Fahrschulen für die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) kommt zu dem Ergebnis, dass die Nutzung eines Fahrsimulators in der Fahrschülerausbildung eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts sein kann.

 

    Wenn Sie die Studie zugeschickt bekommen möchten, tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse ein.
    Sie erhalten umgehend die Studie per E-Mail.

    Ihre E-Mail-Adresse

     

     

    Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

     

    Aktuell sieht sich die Fahrschulbranche einer rückläufigen Anzahl an Fahr­schülern und tiefgreifenden strukturellen Problemen ausgesetzt. Die sinkende Anzahl von Fahrschulen in Deutschland ist als Beleg einer Verschärfung des Wettbewerbs aufzufassen. Gleichzeitig wird die praktische Fahrausbildung, die seit Jahrzehnten nahezu unverändert strukturiert ist, in vielerlei Hinsicht kritisch hinterfragt. Vor diesem Hintergrund zeigt die vorliegende Studie Analysen und Lösungsansätze auf Basis des Einsatzes von Simulatoren in Fahrschulen auf. Zusammenfassend lassen sich an dieser Stelle die zentralen Forschungsergebnisse der Untersuchung wie folgt darstellen:

    • Leistungsfähigkeit von Simulatoren in der Fahrausbildung

    Der Markt für Fahrsimulatoren ist mit einem umfangreichen Produktspektrum breit aufgestellt. Dabei variieren die einzelnen Simulatoren in ihrer Ausbaustufe und dem vorausgesetzten Einsatzzweck erheblich. Es ist zu konstatieren, dass einige der angebotenen Produkte wohl nicht dem Niveau im Hinblick auf einen professionellen Einsatz in Fahrschulen liegen und sich eher als Computerspiele eignen. Trotzdem ist das Angebot an hochwertigen Produkten mit dem Potential, die praktische Fahr­aus­bildung sinnvoll zu ergänzen, vorhanden. Die darauf gerichteten Analyse­ergebnisse kommen zu dem Ergebnis, dass seriöse Angebote existieren, die eine professionelle und qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten.

    • Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Fahrsimulatoren in der Fahrausbildung

    Die Sinnhaftigkeit des Fahrsimulator-Einsatzes in Fahrschulen ist in hohem Maße vom Einsatzumfang abhängig. High-Tech-Simulatoren kann ein hohes pädagogisches Potential attestiert werden, wenngleich sie nicht in der Lage sind, Fahrlehrer – insbesondere hinsichtlich empathischer Aspekte und notwendiger sozialer Kontakte während der Ausbildung – zu ersetzen. Fahrsimulatoren können aber „stressfrei“ dazu beitragen, Ängste vor dem realen Verkehr abzubauen. Fahrsimulatoren schaffen ein Grundverständnis für den Verkehr sowie hinsichtlich der Routinen im Umgang mit dem Fahrzeug. Wird der Simulator in diesem Rahmen vor den ersten realen Fahrstunden und anschließend praxisbegleitend genutzt, ist der Einsatz als sinnvoll zu bewerten. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass Fahrsimulatoren die Ausbildung in einem realen Fahrzeug nicht vollumfänglich substituieren können – und sollen.

    • Nachfrage- und Angebotsseitige Marktpotenziale für den Einsatz von Fahr­simu­la­toren in Fahrschulen

    Im Rahmen der Erhebungen zur Studie haben 72 Prozent der befragten Fahrschülerinnen und Fahrschüler die Bereitschaft geäußert, grundsätzlich Übungs­stun­den im realen Fahrzeug durch Fahrsimulator-Stunden zu ersetzen. Rund 70 Prozent der Fahrschul-Verantwortlichen geben an, sich bereits intensiv mit der Thematik ausein­andergesetzt zu haben, und 49 Prozent überlegen derzeit, in einen Fahrsimulator zu investieren. In Anbetracht dieser Daten kann auf beiden Seiten von einem rele­van­ten Markt gesprochen werden.

    • Meinungsbild der Fahrschulinhaber und Fahrschüler zum Einsatz von Fahrsimu­la­toren in der Fahrausbildung

    Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gestaltet sich aufgrund der Vielschichtigkeit von Fragestellungen und Antworten als schwierig. Bei einer gesamthaften Betrachtung der Erhebungsergebnisse überwiegt allerdings bei Fahrschulen wie auch bei Fahrschülern eine positive Gesamteinstellung zum Fahrsimulator.

    • Kosten-Nutzen-Relation aus Kundenperspektive

    Der monetäre Effekt hinsichtlich eines kleineren Budgets für die Erlangung des Führerscheins ist zwar nachweisbar, fällt aber gering aus. Die Untersuchungs­ergebnisse belegen, dass bis etwa zwei Prozent der üblicherweise nötigen Ausgaben einsparbar sind. Für Fahrschüler ergeben sich zudem eine verkürzte Ausbildungsdauer – im Durchschnitt 21 Tage – sowie eine geringere Anzahl an „realen Fahrstunden“ – rund vier Fahrstunden (á 45 min.).

    • Sozioökonomische Effekte aus Kundenperspektive

    Von Bedeutung sind vor allem die nachweisbar niedrigeren „Wiederholraten“ bei den praktischen und theoretischen Prüfungen. Um bis zu sieben Prozentpunkte liegt die Erfolgsquote der „Pilot-Fahrsimulator-Fahrschulen“ beim ersten Prüfungsanlauf höher als bei vergleichbaren Fahrschulen. Darüber hinaus ist auf die zusätzliche Qualität hinsichtlich der Vielzahl an abbildbaren Fahrsituationen mittels Simulator sowie die „zeitliche Dichte“ an relevanten Übungen, die sich im realen Verkehr häufig nicht darstellen lässt, hinzuweisen. Ebenfalls ist der „Umwelteffekt“ – also weniger Energieverbrauch und Emissionen sowie weniger Verschleiß an Fahrzeugen durch eine geringere Anzahl an „realen Fahrstunden“ je Fahrschüler – als Vorteilsargument anzuführen.

    • Betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit des Einsatzes von Fahrsimulatoren

    Die Berechnungen zeigen, dass der Fahrsimulator zur „Rationalisierung“ des einzel­nen Fahrschulbetriebs maßgeblich beitragen kann. Es besteht die Chance, über frei­werdende zeitliche Kapazitäten zusätzliche Fahrschüler zu betreuen, die Umsatz- und Ertragsgrößen deutlich positiv beeinflussen. Außerdem liegen die Deckungsbeiträge der Fahrsimulator-Stunden auf hohem Niveau. Die Berechnungen zu unterschiedlichen Betriebsgrößen belegen, dass Simulator-Angebote zu zusätz­lichen Deckungsbeiträgen führen: Im kleinsten Betriebsszenario erhöhen sich die Gewinnbeiträge um knapp 29 €, beim größten in die Analysen einbezogenen Fahrschulbetrieb um rund 80 € je Kunde. Eine weitere, deutliche Optimierung des Betriebsergebnisses ist über die Gewinnung zusätzlicher Kunden – bei gleich­blei­bender Personal- und Sachausstattung – erreichbar. Außerdem zeigen die Berechnungen, dass die Preisstellung für die einzelne Simulator-Stunde einen wesentlichen Hebel zur Steigerung der Profitabilität von Fahrschulbetrieben darstellt. Bei der Preispositionierung sind die Wettbewerbssituation, aber auch die Marktakzeptanz zu berücksichtigen.

    • Erfolgsfaktoren hinsichtlich des Fahrsimulator-Einsatzes

    Der Erfolg des Fahrsimulator-Einsatzes wird im Wesentlichen an zwei Komponenten gemessen, nämlich an der Anzahl der Simulator-Stunden und der Zufriedenheit von Fahrschülern. Die Basis für eine erfolgreiche Nutzung bildet hierbei eine detaillierte und konsequente, interne Vorbereitung hinsichtlich infrastruktureller, personeller und konzeptioneller Aspekte. Dabei kommt der vollständigen und systematischen Integration des Fahrsimulators in das Ausbildungskonzept eine herausragende Rolle zu. Den wesentlichen Schlüsselfaktor für die Fahrsimulator-Integration stellen jedoch die Fahrschul-Mitarbeiter dar. Ohne deren Einsatz und Commitment wird es nicht gelingen, die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit sowie die Zufriedenheit der Fahrschülerinnen und Fahrschüler gleichermaßen sicherzustellen. Einen wesentlichen „Hebel“ zur Optimierung des Betriebsergebnisses bildet zudem die Ausnut­zung der vorhandenen Kapazitäten. Eine nachhaltige Steigerung der betriebswirtschaftlichen Performance von Fahrschulbetrieben ist nur dann erzielbar, wenn der Simulator konsequent eingesetzt wird und parallel dazu zusätzliche Fahrschüler für die Auslastung vorhandener Kapazitäten gewonnen werden.

     

    Weiterführende Links:

    Pressemitteilung vom 15. April 2016

    Einsatzmöglichkeiten von Simulatoren vom Oktober 2018

     


     

    Die Fahrlehrer_innen -Ausbildung

     

    Der Beruf des Fahrlehrers ist eine abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der man vor Allem durch einen ständigen Kontakt zu jungen Menschen belohnt wird. Dennoch, Nachwuchs wird aktuell von sehr vielen Fahrschulen gesucht, schließlich ist eine Vielzahl der heute tätigen Fahrlehrer bereits 55 Jahre oder älter und wird voraussichtlich über die nächsten 10 Jahre hinweg in Rente gehen. Damit ergeben sich für Berufseinsteiger besonders gute Aussichten überall in Deutschland eine Anstellung zu einem lohnenswerten Gehalt zu bekommen. Die Zahl der jährlich abgelegten Fahrerlaubnisprüfungen nimmt stetig zu und die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen bieten Weiterbildungs- und Aufstiegschancen nach der erfolgreichen Ausbildung zum Pkw-Fahrlehrer. Vielleicht wollen Sie ja sogar einmal ihre eigene Fahrschule führen…

     

    Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE:

    nach § 2 Fahrlehrergesetz:

    • Vollendung des 20’ten Lebensjahres zum Erhalt des Fahrlehrerscheins. (Ausbildungsbeginn ist ab dem  20’ten Lebensjahr möglich)
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder „gleichwertige Vorbildung“*
    • körperliche und geistige Eignung (Nachweis zur Fahrerlaubnisklasse C1/C, siehe § 4 FahrlG)
    • polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister
    • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich)
    • 3-Jähriger Besitz des Führerscheins der Klasse B (Klasse BE zur Fahrlehrerprüfung)
    • Teilnahme an der Fahrlehrerausbildung und bestehen der Prüfungen:
      • 8 Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (Liste siehe ganz unten)
      • 4 Monate Pflichtpraktikum in eine Fahrschule
    • erfolgreich abgeschlossene Fahrlehrerprüfung BE

     

    *: Sollten Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, kann die Zulassung zur Fahrlehrerausbildung möglicherweise über die Anrechnung der vorhergehenden Berufserfahrung oder eines Eignungstest erfolgen (Ausnahmeregelung nach § 54 FahrlG). Hierfür biete MOVING den Berufseignungstest für Fahrlehrer an.  Inwiefern der Test von Ihrer lokalen Fahrerlaubnisbehörde als Entscheidungshilfe anerkannt ist, sollten Sie vorab mit der zuständigen Behörde abstimmen.

     

    Ausbildungsplan-Rahmenplan:

     

     

     

    Förderungsmöglichkeiten:

    2018_11_Förderungswürdigkeit der Ausbildung durch Aufstiegs-Bafög

     

    Weitere Infos bekommen Sie hier:

    https://www.fahrlehrer-karriere.de/

     

     

    Liste anerkannter Fahrlehrerausbildungsstätten:

    Datengrundlage: Kraftfahrt Bundesamt, Flensburg 2016 (Angaben ohne Gewähr)

    Verkehrs-Institut Erkens GmbH Münsterstraße 241
    40470 Düsseldorf
    Fahrlehrerfachschule Seela Petzvalstr. 40
    38104 Braunschweig
    Kompetenzzentrum Fahrlehrerfachschule
    Caspar UG
    Johann-Philipp-Reis Str. 2
    55469 Simmern
    Verkehrsinstitut München Hunger GmbH Martin-Luther-Straße 22
    81539 München
    Fahrlehrerausbildungsstätte
    Hans Breier
    Mainzer Straße 39
    66111 Saarbrücken
    Fahrlehrerakademie
    Wolfgang Löw
    Vorstadtstraße 13
    66793 Saarwellingen
    Fahrlehrer-Akademie
    Verkehrs-Institut GmbH
    Furtwänglerstraße 52
    33604 Bielefeld
    Audimax GmbH
    Bildung und Events
    Pastor-Niemöller-Platz 12
    13156 Berlin
    Fahrlehrer Akademie Karlsruhe Alte Kreisstraße 40
    76149 Karlsruhe
    vpa Verkehrsfachschule GmbH Hahnweidstr. 101
    73230 Kirchheim/Teck
    PS-Profi Fahrschule GmbH Hohenstaufenstraße 67
    10781 Berlin
    Verkehrsinstitut Altenburg-Harry Bittner e.K.
    Fahrlehrerfachschule
    Parkstraße 1a
    04600 Altenburg
    Die smarte Fahrschule GmbH
    Fahrlehrerausbildungsstätte
    Klosterstr. 27/28
    13581 Berlin
    Verkehrsakademie PS Gehrmann GmbH Bayreuther Str. 3
    10787 Berlin
    Verkehrsinstitut Reinhold Mündelheimer Weg 25
    40472 Düsseldorf
    VerkehrsAusbildungsZentrum VAZ GmbH Graflinger Str. 222 a
    94469 Deggendorf
    DVPI Fahrlehrerfachschule
    Frankfurt am Main GmbH
    Lärchenstraße 139 a
    65933 Frankfurt am Main
    DEULA Hildesheim GmbH Lerchenkamp 42-48
    31137 Hildesheim
    ALT:B Akademie Logistik Transport & Beruf Liebigstr. 2-20
    22113 Hamburg
    Fahrlehrerfachschule Edi GmbH Schwarzmühlenstr. 104
    45884 Gelsenkirchen
    Fahrschulservice Mecklenburg-Vorpommern GmbH
    Fahrlehrerkompetenzzentrum
    Hundsburgallee 12
    18069 Rostock
    VI Verkehrsinstitut GmbH Thüringen Rennsteigstraße 2-6
    98544 Zella-Mehlis
    Fahrlehrer Campus
    Günter Dunkel
    Bonner Straße 64
    50374 Erftstadt
    Fahrlehrerausbildungsstätte
    cool2drive
    Schneppenheimerweg 46 A
    53881 Euskirchen
    Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik
    Nordrhein-Westfalen e.V.
    – BVWL Nordrhein-Westfalen e.V. –
    Haferlandweg 8
    48155 Münster
    VK VerkehrsKolleg GmbH Brückenstr. 16
    51379 Leverkusen
    Fahrlehrer-Fachschule Gala Holsteiner Straße 4
    06493 Ballenstedt/Harz
    Fischer Academy GmbH An der Zwötzener Brücke 1
    07551 Gera
    VBZB Verkehrsbildungszentrum Berlin GmbH Alt-Friedrichsfelde 63 B
    12683 Berlin
    Fahrlehrerausbildungsstätte Reimertshofer Gewerkenstraße 11
    44628 Herne
    Aus- und Weiterbildungsgesellschaft mbH
    VIS (Verkehrs-Institut-Strausberg)
    Hegermühlenstraße 9c
    15344 Strausberg
    Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte
    Michael Freudenberg
    Neustädter Straße 68
    01877 Bischofswerda
    Pädagogische Fahrlehrerausbildungsstätte
    Elmar Willmann
    Hanfgärten 5
    78073 Bad Dürrheim-Biesingen
    DEULA Schleswig-Holstein GmbH
    Fahrlehrerfachschule
    Aus- und Weiterbildung in Verkehrsberufen
    Am Kamp 13
    24768 Rendsburg
    Fahrlehrerzentrum Ingolstadt FZI GmbH Manchinger Str. 119
    85053 Ingolstadt
    Wolfgang Löw
    Fahrlehrerausbildungsstätte
    Flugplatz, Gebäude 20
    66482 Zweibrücken
    „Silvercar“ Fahrschule Erfurt
    Ulrich Müller Fahrlehrerausbildungsstätte
    Leipziger Platz 13
    99085 Erfurt
    Fahrlehrerausbildungsstätte XXL Bessemer Straße 14
    21339 Lüneburg
    Verkehrsinstitut Schielein
    Günter und Jürgen Schielein GbR
    Löwenberger Straße 14
    90475 Nürnberg
    GFU Fahrlehrerausbildungsstätte und
    Fahrschulen GmbH
    Zum Felsacker
    66773 Schwalbach
    EVT Trafoier GmbH Fichtenweg 49
    99198 Kerpsleben
    BS & P Verkehrsfachschule Westfalen GmbH Schulze-Delitzsch-Str. 2a
    59348 Lüdinghausen
    Fahrlehrerausbildungsstätte Comes Aalemannufer 5
    13587 Berlin
    AVL Ausbildungszentrum für
    Verkehrsberufe Leipzig GmbH
    Georg-Schumann-Straße 257
    04159 Leipzig
    GFB Berufliche Bildung Metalltechnik und
    Bausanierung GmbH
    Burkhardtstraße 31
    07819 Triptis
    VerkehrsCampus Merkert GmbH
    Fahrlehrer- und Verkehrsausbildung
    Pfotenhauer Str. 46
    01307 Dresden
    Verkehrsbildungszentrum Unna GmbH Rudolf-Diesel-Str. 51
    59423 Unna
    Fahrlehrerausbildungsstätte
    Fahrschule Baade
    Büdnerstraße 09
    19057 Schwerin
    KASB Akademie Bildungszentrum
    für Verkehrsberufe GmbH
    Coburger Straße 21a
    96052 Bamberg
    Fahrlehrerausbildungsstätte der
    Ferienfahrschule Sächsische Schweiz GmbH
    Lohmener Str. 11
    01796 Pirna-Copitz
    Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle GmbH
    Fahrlehrerausbildungsstätte und Fahrschule
    Kirchnerstraße 4
    06112 Halle/S
    Verkehrsinstitut Chemnitz GmbH Werner-Seelenbinder-Straße 11a
    09120 Chemnitz
    GBS Gesellschaft für Berufsausbildung
    im Straßenverkehrswesen mbH
    Dr.-Ernst-Derra-Straße 6
    94036 Passau
    Gullivers Fahrlehrerausbildungsstätte –
    Ausbildungsfahrschule und Fahrschule UG
    Cicerostr. 16a
    10709 Berlin
    Fahrlehrerausbildungsstätte
    Dr. Richard Herrmann
    Feldberger Ring 5
    12619 Berlin
    BZ Fahrlehrer-Akademie
    – Fahrlehrerausbildungsstätte Tönisvorst –
    Tempelsweg 40
    47918 Tönisvorst
    TÜV Rheinland Akademie GmbH
    Niederlassung Neubrandenburg
    Fahrlehrerausbildungs- und Fortbildungsstätte
    Warliner Straße 6
    17034 Neubrandenburg
    Fahrschule Krüssmann Max-Eyth-Straße 60
    46149 Oberhausen
    CF-Fahrlehrerfachschule Ehrenfeldgürtel 125
    50823 Köln
    Verkehrspädagogisches Institut
    blue-car
    Kirchplatz 2
    98673 Eisfeld
    GBS mbH Passau
    Niederlassung Mockern
    Weststraße 4
    04603 Saara OT Mockern
    IBF Internationales Bildungs- und
    Fahrschulzentrum GmbH
    Alt-Tempelhof 21
    12103 Berlin
    DRIVE Päd. GmbH Senefelder Str. 32
    10437 Berlin
    Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH Karl-Marx-Str. 198
    12055 Berlin
    DKA GmbH Schulstraße 16
    66793 Saarwellingen
    Fahrschule Lege GmbH Akademie für
    Verkehrspädagogik
    Fahrlehrerausbildungsstätte
    Am Brink 2
    21423 Stelle-Ashausen
    Ausbildungszentrum für Logistik und
    Verkehr GmbH – ALV
    Am Markt 26
    22941 Bargteheide
    SVG Fahrschule Hamburg GmbH Bullerdeich 36
    20537 Hamburg
    alpha Bildungsstätte Lübecker Str. 71
    39126 Magdeburg
    SVG Aus- und Weiterbildungszentrum
    Hessen GmbH – Fahrlehrerausbildungsstätte
    Breitenbachstraße 9
    60487 Frankfurt am Main
    Verkehrsfachschule Rheinland Gierslinger Str. 5
    53859 Niederkasse
    Fahrlehrer- und Verkehrsfachschule Köln Max-Planck-Straße 12
    50858 Köln
    GFW Verkehrsakademie Köln GmbH

    amtl. anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte

    Eupener Straße 150

    50933 Köln

    DVPi Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH Brandstücken 21
    22549 Hamburg
    Trackademy GmbH Lilienthalstr. 17a
    85399 Hallbergmoos
    Verkehrspsychologisches Institut – GALA –
    Fahrlehrer-Fachschule
    Am Sauerbach 12
    06493 Ballenstedt
    RED-STAR-Akademie Verkehrshof 6a
    14478 Potsdam
    „Fahrlehrer Ausbildung Center Blaustein/Ulm“ Hummelstr. 9
    89134 Blaustein
    SVDV mbH
    STRELA-FAHRLEHRERFACHSCHULE STRALSUND
    Barther Straße 69
    18437 Stralsund
    Die Ferienfahrschule Zöllner GmbH Benkendorffstraße 20
    30855 Langenhagen
    GFU Fahrlehrerausbildungsstätte
    und Fahrschulen GmbH
    Am Markt 13
    66265 Heusweiler

     


     

    Übersicht zu Corona-Hilfen (Stand 03/2020)

     

    Die vorliegende Übersicht soll Ihnen dabei helfen, die für Ihre Fahrschule geeigneten Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen und lokale Ansprechpartner zu finden. Da Beschlüsse zu Soforthilfen stetig angepasst werden, können einige Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits abgeändert worden Sein. MOVING übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit
    und Vollständigkeit der abgebildeten Informationen.

     

    Sollten Sie Ihre Wissen zu möglichen Ergänzungen oder Korrekturen mit uns teilen wollen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: info@moving-roadsafety.com . Vielen Dank!

     

    Hier finden Sie die Zusammenfassung der Hilfsmaßnahmen als PDF-Datei.

     

    Hilfen des Bundes Kurzarbeitergeld KfW Sonderprogramm 2020 (Hilfskredit) Steuern des Bundes die von den Landesbehörden verwaltet werden
    Wer bekommt Hilfe? Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.

    Mitarbeiter dürfen nicht gekündigt werden/worden sein. Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.

    Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die vor dem 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten Unternehmen und Selbstständige
    Wo bekommt man Hilfe? Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit am Betriebssitz. Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in schriftlicher Form in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Eine Begründung des erheblichen Arbeitsausfalls ist erforderlich.

     

    Die Kreditvergabe läuft über lokale Finanzierungspartner (Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken oder Sparkassen)

    zuständige Landes-Steuerbehörden

    Was wird gefördert? Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Die Hilfsleistung gilt für Investitionen und Betriebsmittel (laufende Kosten wie Personalkosten, Miete etc.) Bei Anträgen auf Stundung und Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen wird von strengen Anforderungen und Stundungszinsen abgesehen. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen.
    Sonstiges ·        Die gesetzliche Grundlage bildet der § 95 SGB III.

    ·        Das KUG muss alle 3 Monate neu beantragt werden.

    Unterprogramme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) Stichtag für die Maßnahmen ist der 31.12.2020
    Weiterführende Links

     

     

     

     

    Landesspezifische Hilfsmaßnahmen
    Schleswig-Holstein (SH) Hilfsprogramm des Landes SH
    Wer/Was In Anlehnung an die Bundeshilfen:

    • 2.500 € (Solo-Selbständige)
    • 9.000 € (bis zu 5 soz. Vers. pfl. Beschäftigten in VZ.)
    • 15.000 € (bis zu 10 soz. Vers. pfl. Beschäftigten in VZ)
    Wo Wird noch mit Investitionsbanken abgestimmt
    Sonstiges
    Weiterführende Links

     

    Niedersachsen (NI) Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen
    Wer gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten
    Was/Wie
    • bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
    • bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
    • bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
    • bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
    Wo Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden:

    mw-corona@mw.niedersachsen.de

    oder an unsere Hotline:

    0511 120 5757 (8 – 20 Uhr)

    Sonstiges Express-Bürgschaften:

    Die NBB (www.nbb-hannover.de) verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.

    Weiterführende Links

     

    Hamburg (HH) Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
    Wer Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
    Was/Wie
    • 2.500 € (Solo-Selbständige)
    • 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
    • 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
    • 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)
    Sonstiges HamburgerKredit-Liquidität (HKL):

    zielgerichtet an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

    Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro.

    Für Zins- und Tilgungsbedingungen soll der europarechtliche Rahmen maximal im Sinne der Kreditnehmer ausgeschöpft werden.

    Weiterführende Links

     

    Bremen (HB) Förderprogramm der Freien Stadt Bremen
    Wer Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, freiberuflich Tätige, Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
    Was/Wie Ausgaben für laufende Belastungen, wie z.B. Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

    • Berücksichtigt werden können Kosten für max. 3 Monate
    • Kein Ausgleich von Kosten, die vor dem 1.3.2020 entstanden sind
    • Liquiditätszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss
    • Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro

    In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen.

    Wo Task-Force bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven – eine zentrale Anlaufstelle für alle (Kleinst-) Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige

     

    telefonischen Hotline über die 9600-333 

    task-force@bab-bremen.de

    Weiterführende Links

     

    Mecklenburg-Vorpommern (MV) MV-Schutzfonds
    Wer/Was Unternehmen die durch die Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

    • einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeitsplätzen
    • 15.000 Euro bei 6-10 Arbeitsplätzen

    Ergänzung der Bundesmittel für Unternehmen bis 49 Beschäftigte:

    • einmalig 25.000 Euro bei 11-24 Arbeitsplätzen
    • 40.000 Euro bei 25-49 Arbeitsplätzen
    Wo Landes-Förder-Institut Mecklenburg-Vorpommern
    Sonstiges
    • Für alle Unternehmen stehen 200 Mio. Euro für weitgehend zinsfreie Überbrückungsdarlehen bereit.
    • Der Bürgschaftsrahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht.
    • 100 Mio. Euro werden für ein Beteiligungsprogramm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren.
    Weiterführende Links

     

     

    Brandenburg (BRB) Corona Soforthilfe Brandenburg
    Wer Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
    Was/Wie Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt.

    Konditionen:

    Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

    • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 €
    • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 €
    • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 €
    • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 €

    in Abhängigkeit des erklärten Schadens. Die Schadenshöhe für den Zeitraum von drei Monaten geben Sie einfach im dafür vorgesehen Feld des Antragsformulares an.

     

    Wo
    • Rund 30 WFBB-Mitarbeiter (Wirtschaftsförderung Brandenburg) stehen den ratsuchenden Firmen montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 0331/730 61 222 zur Verfügung
    • Service-Rufnummern für Brandenburger Unternehmen geschaltet: 0331/866-1887, -1888 und -1889
    Sonstiges Bürgschaften: Bürgschaft bis zu 80% für Banken zur Liquiditätssicherung für Betriebsmitteldarlehen (5 Jahre) bis 2,5 Mio. Euro für kleine und mittelständische Unternehmen
    Weiterführende Links

     

    Berlin (BE) Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I+II (II ab 27.03.2020)
    Wer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist.
    Was/Wie
    • kurzfristige Liquidität eines Unternehmens (z.B. Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen und Miete)
    • Unternehmen mit maximal 5 Beschäftigten erhalten einen 5.000 EUR Zuschuss

     

    • Darlehen bis zu 0,5 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €
    • kurzfristige Laufzeit der Darlehen (2 Jahre)
    • Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio. € können zinslos gewährt werden*
    • bei Rettungsbeihilfen ab 0,5 Mio. € berechnet die IBB einen Zinssatz in Höhe von 4% p.a. (bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung)
    Sonstiges
    • Schadensersatz
      Bei Tätigkeitsverboten sowie bei Fällen von Quarantäne werden für Verdienstausfälle Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz gezahlt.
    • Steuererleichterungen
      Die Finanzämter handhaben Absenkungen der Steuervorauszahlungen kulant und unbürokratisch. So wird betroffenen Unternehmen sofort Liquidität kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden bei Liquiditätsengpässen Steuerforderungen auf Antrag, ggf. sogar zinslos, gestundet.
    • Expressbürgschaften
      Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbank wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Innerhalb von drei Tagen kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften bis zu 250.000 Euro eigenständig treffen. Auch bei Betriebsmittelkrediten kann der Bürgschaftsrahmen von 80 % ausgeschöpft werden.
      Im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms können Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 % vom Bund abgesichert werden.
    Wo Investitionsbank Berlin
    Weiterführende Links

     

    Sachsen-Anhalt (ST) Siehe Bundesmittel
    Sonstiges
    Weiterführende Links

     

    Thüringen (TH) Thüringer Soforthilfeprogramm (ab 30.03.2020)
    Wer Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). > Fahrschulen sind WZ 85.53
    Was Zuschüsse für Unternehmen gestaffelt nach Anzahl der Vollzeitbeschäftigten:

    • 1 bis 5 Mitarbeiter haben Anspruch auf 5.000 €
    • 6 bis 10 Mitarbeiter haben Anspruch auf 10.000 €
    • 11 bis 25 Mitarbeiter haben Anspruch auf 20.000 €
    • 26 bis 50 Mitarbeiter haben Anspruch auf 30.000 €
    Wo Thüringer Aufbaubank

    Tel.: 0361 / 7447 – 0 (Zentrale)
    info@aufbaubank.de

    Weiterführende Links

     

    Sachsen (SN) „Sachsen hilft sofort“
    Wer Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
    Was/Wie Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.

    In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht.

    Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt. Es ist ein sogenanntes Staatsdarlehen, dessen Vorteil darin besteht, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

    Wo Die Beantragung und Ausreichung erfolgt über die

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)

    Pirnaische Straße 9

    01069 Dresden

    als auch über die zuständigen Bewilligungsstellen.

     

    Sonstiges
    Weiterführende Links

     

    Nordrhein-Westfalen (NRW) NRW-Soforthilfe 2020
    Wer Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb

    wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

    Was/Wie Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

    Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

    • 9.000 € für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
    • 15.000 € für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
    • 25.000 € für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
    Wo Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag bei den Webseiten der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zur Verfügung gestellt.

    Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch oder per Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen.

    Sonstiges
    • Express-Bürgschaften
    • In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Fragen: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
    Weiterführende Links

     

    Rheinland-Pfalz (RP) Ergänzung des Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz
    Wer Unternehmen in Hessen, Solo-Selbstständige und Freiberufler
    Was/Wie Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

     

    Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

    • bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    • bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    • Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.

    Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

    • bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    • bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    • Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.

    Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

    • Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    • Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro

     

    Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.

    Wo Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de  oder unter der zentralen Telefonnummer: 06131/16-5110.

     

    Anträge für den Bundes-Zuschuss können von kommender Woche an bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.

     

    Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.

    Sonstiges
    • Bürgschaften 

    Das Land unterstützt Unternehmen mit Bürgschaften mit 80-prozentigen Bürgschaften. Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

    • Darlehen

    Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.

    Weiterführende Links

     

    Hessen (HE) Soforthilfeprogramm des Landes Hessen
    Wer Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH
    Was/Wie Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

     

    Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei

    • bis zu 5 Beschäftigten:  10.000 Euro für drei Monate,
    • bis zu 10 Beschäftigten:  20.000 Euro für drei Monate,
    • bis zu 50 Beschäftigten:  30.000 Euro für drei Monate.

    Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

     

    Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

    Wo Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
    Sonstiges
    Weiterführende Links

     

    Saarland (SL) Kleinunternehmer-Soforthilfe
    Wer Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die im Jahresdurchschnitt bis zu max. 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

     

    Wer mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr erwirtschaftet, kann mit einem Zuschuss rechnen

    Was/Wie
    • 0 bis 1 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 3.000 €
    • bis zu 5 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 6.000 €
    • bis zu 10 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 10.000 €
    Wo Antrag per Mail an  soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
    Sonstiges Bürgschaften:

    Für Ausfallbürgschaften, insbesondere aus dem Programm „Bürgschaft direkt“ bis 100.000 Euro, gibt es ein Schnellverfahren. Ansprechpartner im Saarland ist die bei der SIKB angesiedelte Bürgschaftsbank Saarland GmbH.

    Telefon: 0681 / 30 33-0, E-Mail: info@bbs-saar.de.

     

    „Sofort-Kredit Saarland“Kreditprogramm der Saarländischen Investitionskreditbank Aktiengesellschaft:

    Bis zu 500.000 € für Betriebsmittel über max. 5 Jahre

    Weiterführende Links

     

    Baden-Württemberg (BW) Soforthilfe Corona
    Wer Gewerbliche  und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
    Was/Wie Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

    • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten (inkl. Azubis),
    • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten (inkl. Azubis),
    • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

    Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

    Wo über das Online-Portal der jeweilig zuständigen Kammer: Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
    Sonstiges
    Weiterführende Links

     

    Bayern (BY) Soforthilfe Corona
    Wer Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
    Was/Wie Die rückzahlungsfreie Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

    • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
    • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
    • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
    • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

     

    Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

    • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
    • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
    • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
    • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
    Wo Bei den örtlich zuständigen Bewilligungs- und Vollzugsbehörden.
    Sonstiges
    Weiterführende Links

     

    Außerdem:

     

    • Hilfspaket der Fahrlehrerversicherung

    Die Kfz-Versicherung für Fahrschulfahrzeuge kann unbürokratisch ausgesetzt werden, wenn die Fahrzeuge nicht benutzt werden. Wie es funktioniert, erfahren Sie aus den folgenden Bedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam. Mit unserem Online-Formular können Sie die Hilfe dann sofort beantragen.

    Bei Zahlungsschwierigkeiten finden wir eine individuelle Lösung, wie Ratenzahlung oder die Stundung der Beiträge. Dazu erfahren Sie an dieser Stelle im Laufe der Woche mehr. Weitere Erleichterungen für Sie sind in Arbeit.

     

    Details, Bedingungen und Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link

     


     

    Rechtliche Bestimmungen:

     

    Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

     

    EU-Führerscheinrichtlinien

     

     

    Berufskraftfahrer

     

     

    Merkblätter des BMVI über die erforderlichen Fahrerqualifikationen bei Einsatz oder Beschäftigung von Kraftfahrern aus Deutschland, der EU und Drittstaaten:

     

     

    Gesetze und Verordnungen aus Deutschland

     

    Diverses: