BKF-Empfehlungen übergeben

Pressemitteilung

 

1. Juli 2014

Empfehlungen an Staatssekretärin übergeben:

Wirtschaft fordert Reform der Berufskraftfahrer-Weiterbildung

 

Seit einigen Jahren gibt es sie, die Verpflichtung für alle Berufskraftfahrer in Europa zur regelmäßigen Fortbildung. Seit 2006 regelt in Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz die verpflichtende Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Die Fahrer müssen alle 5 Jahre den Nachweis erbringen, an einer 35-stündigen Weiterbildung teilgenommen zu haben. In der Praxis gab es jedoch von Anfang an erhebliche Umsetzungsprobleme. Einheitliche Kontrollen, inhaltliche Verbindlichkeit , fälschungssichere Bescheinigungen – alles Fehlanzeige.

Empfehlungen der Wirtschaft zur Gesetzesreform wurden jetzt der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dorothee Bär, am Rande der Preisverleihung der Nachwuchsinitiative „Hallo, Zukunft!“ in Berlin überreicht.

 

Übergabe der Empfehlungen der ad hoc-AG BKF an Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
v.l. Frank Huster (DSLV), Antje Janßen (MOVING), Gerhard von Bressensdorf (BVF), Dorothee Bär (BMVI), Heike Lüben (ADAC), Jörg-Michael Satz (MOVING), Martina Ruprecht (BDFU), Ralf Vennefrohne (Springer Fachmedien München GmbH)

 

Auf Initiative von MOVING, einer Interessenvertretung europäischer Verkehrsverlage, wurden die Vorschläge von über 40 mit der Umsetzungspraxis vertrauten Experten entwickelt. Die Empfehlungen im Einzelnen:

  • Einführung eines zentralen Registers (browserbasierter Zugriff mit unterschiedlichen Rollen) nach dem Vorbild Niederlande, um Transparenz für alle zu schaffen hinsichtlich anerkannter Aus- und Weiterbilder, um eine obligate Anmeldung eines jeden Kurstermins (einschließlich der Benennung von Räumen) durchzuführen und damit letztlich effektive Kontrollen zu ermöglichen sowie die Teilnehmer zu verwalten (und damit das Ausstellen der Bescheinigungen obsolet zu machen: „Fälschungssicherheit“).
  • Gewährung einheitlicher Überwachungskriterien und ihrer Durchführung.
  • Eine bundesweite Einheitlichkeit in den Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungsstätten sollte sichergestellt werden.
  • Eine bundesweite Einheitlichkeit in den Kontrollen von Ausbildungsstätten sollte sichergestellt werden. Vorhandene dezentrale Strukturen können genutzt werden.
  • Regelmäßige Fortbildung der Dozenten nach BKrFQG (pädagogisch und fachlich nach Einsatzgebiet).
  • Kriterienkatalog für Dozenten in der Grundqualifikation und Weiterbildung nach BKrFQG, welcher als Grundlage bei der Anerkennung von Trainern dienen kann sowie Basis und Muster für die Anerkennung und Entwicklung spezifischer Trainer-Fortbildungen bzw. Eingangsqualifizierungen sein kann.
  • Einsatz fachfremder Dozenten sollte erlaubt werden, wenn diese Qualifikationen in einem fachspezifischen sowie im überfachlichen Teil nachweisen.
  • Prüfung der Einführung einer Lernzielkontrolle in der Weiterbildung.

 

MOVING International Road Safety Association e.V. ist ein Verband von europäischen Verkehrsverlagen mit dem Anspruch, durch weitergehende Professionalisierung der Fahrerlaubnis-Ausbildung in allen Führerschein-Klassen sowie Förderung von Verkehrserziehung in Kita und Schule einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten.

 

 

Kontakt:

Antje Janßen
MOVING International Road Safety Association e. V.
Schumannstr. 17
10117 Berlin

T: 030/ 25 74 16 70
E: janssen@moving-roadsafety.com
www.moving-roadsafety.com